Zur Durchführung einer Stiefkindadoption ist der notariell beurkundete Adoptionsantrag des/der Annehmenden sowie des leiblichen Elternteils erforderlich.
Sollte das anzunehmende Kind das 14. Lebensjahr erreicht haben, ist es auch Antragsteller*in .
Der Antrag wird bei einem Notar der eigenen Wahl gestellt. Der Notar leitet den Adoptionsantrag an das örtlich zuständige Familiengericht weiter.
Parallel dazu gibt der leibliche Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, seine notarielle Einwilligung in die Annahme des Kindes durch den neuen Partner/ die neue Partnerin.