Seite wählen

Bei einer Adoption geht es um eine lebenslange Entscheidung für ein Kind.

Häufig entsteht der Adoptionswunsch aus der eigenen Kinderlosigkeit. Die Motivation zur Aufnahme eines „fremden“ Kindes muss gut hinterfragt sein. Dazu gehört es, dass die eigene Kinderlosigkeit akzeptiert und die Trauer bewältigt worden ist. Ein Adoptivkind möchte um seiner selbst Willen angenommen werden.

Adoptiveltern sollten in einer stabilen Partnerschaft leben, über die erforderliche persönliche Reife, aber auch über ein gesichertes Einkommen sowie über ausreichend Wohnraum verfügen. Sie sollten sich in guter geistiger, seelischer und körperlicher Verfassung befinden.

Um ein Kind adoptieren  zu können, ist die  Eheschließung Voraussetzung. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Je nach Alter und Bedürfnis des Kindes wird es notwendig sein, dass ein Adoptivelternteil seine berufliche Tätigkeit vorübergehend aussetzt oder in Teilzeitarbeit neu gestaltet. Kinder, die Beziehungsbrüche und Umgebungswechsel erlebt haben, benötigen Eltern, die ihnen besondere Aufmerksamkeit, Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen entgegenbringen.

Besonders zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Kindern, die bereits in der Familie leben.

Ein Kind annehmen können:

  • Ehepaare verschiedenen oder gleichen Geschlechts
    Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin muss das 25. Lebensjahr, der bzw. die andere das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Alleinstehende
    Alleinstehende können adoptieren, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind.

Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen. Er sollte möglichst nicht mehr als 40 Jahre betragen.

 

Logo Grün

Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle
der Jugendämter Landkreis
Fulda, Stadt Fulda, Landkreis
Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag
8.30 - 13.00 Uhr
Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung