Die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist die Überprüfung des Kindeswohles, der Eltern-Kind-Beziehung und der formalen Grundlagen. Weitere Kriterien sind die Prüfung der Adoptionsbedürftigkeit des Kindes und die Feststellung der Eignung der Person, die die Adoption beantragt.
Die Adoption eines Kindes ist keine Privatsache. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und Fürsorge, die durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter ausgeübt wird. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle haben zu „prüfen, ob der/die Annehmende unter der Berücksichtigung der Persönlichkeit des Kindes und seiner besonderen Bedürfnisse für die Adoption des Kindes geeignet“ ist ( § 7 AdVermiG ).