Am 31.03.2020 ist eine neue gesetzliche Regelung mit § 1766 a BGB in Kraft getreten und damit eine Stiefkindadoption auch in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft von zwei Personen möglich.
Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt vor, wenn die beiden Personen mindestens seit vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben.
Unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft wird eine Lebensgemeinschaft verstanden, die auf Dauer angelegt ist, in der innere Bindungen der Partner zueinander bestehen, sie füreinander einstehen und Verantwortung füreinander und für ein Kind übernehmen.
Für ein Kind ist es von großer Bedeutung, innerhalb einer intakten und dauerhaften in die Zukunft gerichteten Familienbeziehung aufwachsen zu können.