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Die Adoption eines Stiefkindes verlangt eine besondere Einzelfallprüfung, um ausschließen zu können, dass die Adoption überwiegend dem Partner/ der Partnerin zuliebe angestrebt wird, die Adoption eine Bedingung für die Heirat war oder etwa die beabsichtigte Adoption die Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften zum Ziel hat. Insbesondere wird der Frage der Adoptionsnotwendigkeit nachzugehen sein. Soll der Stiefelternteil seine Selbstverpflichtung gegenüber den Kindern beweisen und an die Familie gebunden werden? Soll die Vergangenheit ausgelöscht und der außen stehende Elternteil ausgeschlossen werden? Soll die Andersartigkeit von Stieffamilien ignoriert oder das Stiefeltern- bzw. Stiefkind-Sein tabuisiert werden?

Die Stiefkindadoption schafft eine „äußere Form“ der neuen Familie, innere Prozesse geschehen davon unabhängig, sie benötigen Zeit, um sich zu entwickeln. Bestenfalls bestätigt eine Adoption das entstandene positive Eltern-Kind-Verhältnis und das Wohl des Kindes. Zur Erlangung eines guten Eltern-Kind-Verhältnisses ist die Adoption kein Mittel.

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Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle
der Jugendämter Landkreis
Fulda, Stadt Fulda, Landkreis
Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag
8.30 - 13.00 Uhr
Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung