Sobald alle Unterlagen und Stellungnahmen dem Gericht vorliegen, führt der/die Familienrichter*in eine persönliche Anhörung der Beteiligten durch, bevor die Adoptionsentscheidung getroffen wird. Die Anhörung bezieht ausdrücklich das Kind mit ein, unabhängig von dessen Alter.
Wenn der Adoptionsbeschluss ergangen ist, wird er dem/der Annehmenden auf dem Postweg zugestellt. Mit Datum der Zustellung erhält er seine Wirksamkeit und ist damit unwiderruflich.
Das Gericht informiert das zuständige Standesamt über die erfolgte Adoption. Das Melderegister wird entsprechend ergänzt, die Geburtsurkunde wird umgeschrieben bzw. ergänzt. In der Abstammungsurkunde des Kindes bleibt der leibliche abgebende Elternteil als Vater bzw. Mutter eingetragen.