Mit der Geburt Ihres Kindes haben Sie in der Regel auch das Sorgerecht für Ihr Kind.
Es ist möglich, dass Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis schon in der Geburtsklinik von seinen künftigen Adoptiveltern aufgenommen wird. Sie behalten Ihr Sorgerecht bis Sie bei einem Notar Ihre endgültige Einwilligung zur Adoption erteilt haben. Dies ist frühestens acht Wochen nach der Geburt möglich (§ 1747 Abs. 2 BGB), damit Sie eine Bedenkzeit für Ihre Entscheidung haben. Beide Elternteile müssen der Adoption notariell zustimmen.
Mit der Unterschrift beim Notar verzichten Sie unwiderruflich auf alle Rechte und Pflichten an Ihrem Kind. Nach der Einwilligung beim Notar wird das Jugendamt automatisch bis zum Abschluss der Adoption Vormund des Kindes.
Sobald das Kind in der Adoptivfamilie lebt, spricht man von einem Adoptionspflegeverhältnis. Dies dauert in der Regel ein Jahr, in Ausnahmenfällen auch länger. Das Jugendamt hat die Aufgabe, die Adoptiveltern zu beraten und zu betreuen, um zu sehen, wie sich das Kind entwickelt, ob es sich gut in der Familie eingewöhnt. Wenn sich alles positiv entwickelt, stellen die Adoptiveltern einen Adoptionsantrag beim Notar.
Der Vormund muss der Adoption notariell zustimmen. Die Adoptionsvermittlungsstelle schreibt eine Stellungnahme an das Familiengericht. Das Familiengericht erlässt dann den Adoptionsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten gehen auf die Adoptiveltern über.